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Notfall: Kampfmittelfund?

Kampfmittel-Wiki, unsere Experten beantworten Ihre Fragen

In unserem "Kampfmittel-Wiki" möchten wir Ihnen weitere Informationen rund um das Thema der Kampfmittelerkundung zur Verfügung stellen.

Sie sind herzlich eingeladen dies durch Ihre Fragen mit zu gestalten. Gibt es eine Frage zum Thema Kampfmittelerkundung die Sie schon immer interessiert hat? Dann kontaktieren Sie uns am Besten per E-Mail.

Eventuell findet sich die Antwort auf Ihre Frage auch in diesem Kampfmittel-Wiki wieder.

FAQ im Kampfmittel-Wiki

Ganz oft kann man zum Thema Kampfmittelsondierung von einem zweistelligen Prozentsatz an Blindgängern lesen. Könnt ihr erklären wie sich das begründet?

Nehmen wir als Beispiel ein deutsches Artilleriegeschütz aus welchem Sprenggranaten verschossen wurden. Wenn die entsprechenden Kartuschhülsen nebst Treibladung und Granaten im Wasser gelegen haben, so findet sich in der entsprechenden historischen Anweisung, man habe 4 Probeschüsse zu machen um zu prüfen ob die Munition noch verwendbar sei. Wenn 2 der Probeschüsse Blindgänger waren, sollte - wenn die Gefechts- und Ressourcenlage dies zuließen - die Munition bei der Munitionsausgabestelle zurück gegeben werden.

Aber was bedeutet dies im Umkehrschluß? Ganz klar, wenn von 4 Schüssen mehr als 2 oder genau 2 Blindgänger auftraten sollte ein Austausch der Munition erfolgen. Werden aber 4 Artillerieganaten verschossen und es trat ein Blindgänger auf, so war dies kein Grund für den Austausch der Granaten.

Konkret heißt das: 2 Blindgänger von 4 Granaten wäre eine Blindgängerquote von 50 Prozent welche zu einem Austausch der Granaten veranlassen sollte. Aber beim Auftreten von einem Blindgänger bei 4 Granten war dies zu akzeptieren. Aber 1 von 4 ist ein Viertel und das sind genau 25 Prozent.

Das heißt konkret - in diesem Fall von Artilleriegranaten war damals eine Blindgängerquote von 25% zu akzeptieren - schon alleine per Dienstvorschrift.